Hotel- & Gastgewerbeassistent/in (Lehrstelle)

 

Vollzeit



Beginn der Beschäftigung: sofort


Zahlung:
720 € / Monat
(Brutto)


Kontakt-Email:
office.steiermark@loisium.com

Info

Wir suchen für unser Hotel eine/-n

Hotel- & Gastgewerbeassistent/in (Lehrstelle)

 

Das gibt's zu tun: 
Als HGA-Lehrling wirst Du hauptsächlich in der Verwaltung und an der Rezeption ausgebildet. Um einen umfassenden Überblick über den gesamten Hotelbetrieb und -ablauf zu bekommen, darfst du selbstverständlich auch ein paar Blicke in Küche, Service oder Housekeeping werfen.

 

Im Bereich Verwaltung kannst du Dich auf folgende Aufgaben freuen: 
Arbeitsabläufe planen, organisieren und koordinieren, den gastfreundlichen Umgang mit Gästen kennenlernen (Brief, E-Mail, Telefon und vor allem persönlich), Angebotseinholung, Konten- und Kostenkontrolle oder auch Preiskalkulation.

 

Im Bereich Rezeption erwarten Dich diese Aufgaben: 
Reservierungen und Stornierungen vornehmen, Wünsche von Gästen entgegennehmen, Gäste empfangen, beraten und verabschieden (vom Zimmerwunsch bis zu Freizeitmöglichkeiten), Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen, Hotelrechnungen erstellen.

Was Du mitbringen solltest: 


Wenn Du gerne mit Menschen aus aller Welt zu tun hast, dann eröffnen sich Dir in diesem Beruf alle Möglichkeiten. Rasche Auffassungsgabe, gutes Gedächtnis, Freundlichkeit, sprachliche Begabung, Kontaktfähigkeit, Organisationstalent und Zuverlässigkeit helfen Dir maßgeblich dabei, Dich in diesem Beruf weiterzuentwickeln! Dass Dein Englisch aus Deiner Schulzeit noch "topfit" ist, setzen wir voraus.

 

Ready to become a LOISIANER? Dann schick uns Deine Bewerbung! LOISIUM Wine & Spa Resort Südsteiermark, z.H. Christina Dietzen, Am Schlossberg 1a, 8461 Ehrenhausen oder office.steiermark@loisium.com

 

Neben all den Annehmlichkeiten und dem LOISIUM Spirit, den Du bei uns genießen kannst, brauchst du natürlich auch Geld - richtig? Lehrlingsentschädigung im 1. Lehrjahr € 720,--

 

Hinweis betreffend Ersatz der Vorstellungskosten: ein Aufwandsersatz hierfür wird vom Arbeitgeber explizit ausgeschlossen.